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Schaustellerverband Schleswig-Holstein e.V.
Schausteller - Wir machen Freizeit zum Vergnügen! Song LeuchtenWir machen Freizeit zum Vergnügen!

Statement DSB-Präsident Albert Ritter Berlin am 18. Juli 2022 zum Ballermann-Schlager "Layla", DJ Robin & Schürze

©Urheberrecht

Auf die gegenwärtig an uns herangetragene Frage, ob wir ein Verbot des Schlagers "Layla" auf Volksfesten begrüßen würden, antworten wir mit einem klaren: "nein".

Es gibt gerade auf dem Gebiet der Partyschlager immer wieder Beiträge, mit denen sich die Interpreten geschmacklich auf dünnes Eis begeben. Mit einem Verbot würde unseres Erachtens aber ein Tor zur Zensur aufgestoßen, das im Widerspruch zu unseren Grundwerten der Kunst- und Meinungsfreiheit steht.

Wir pflichten dem Bundesjustizminister Marco Buschmann durchaus bei, der sich in die Diskussion über Verbote von Liedern und damit von "Layla" eingeschaltet hat: "Man muss Schlagertexte nicht mögen. Man kann sie sogar doof oder geschmacklos finden. Sie aber behördlich zu verbieten, finde ich, ist eins zu viel", sagte der FDP-Politiker.

Mit der laufenden Berichterstattung werden unsere Gäste und auch die von uns vertretenen Schausteller für die Frage, ob dieses Lied noch Kunst ist - oder besser weg sollte - sensibilisiert. Die Schausteller werden daran orientiert eigenverantwortlich entscheiden, ob sie diese Musik in ihren Geschäften spielen und die Gäste werden eigenverantwortlich entscheiden, ob sie dazu tanzen und mitsingen.

Unsere Volksfeste sind vor allem eins: Familienfeste! Sexismus und Rassismus haben darauf keinen Platz. Sie sind aber auch seit jeher Orte der Freiheit, sie stehen allen offen, ungeachtet ihres sozialen Hintergrundes, ihrer Religion, ihrer Überzeugungen und ihres Geschmacks. Darauf sind wir stolz - und lehnen jegliche staatliche Einflussnahme, die diese Freiheit gefährden könnte, ab.
Albert Ritter: © Deutscher Schaustellerbund e.V.

Über den Deutschen Schaustellerbund e.V.

Der Deutsche Schaustellerbund e.V. (DSB e.V.) ist die Berufsspitzenorganisation des deutschen Schaustellergewerbes, also all der Familienbetriebe, die Volksfeste und Weihnachtsmärkte mit ihren Geschäften und Attraktionen – vom Ballwurf bis zur Achterbahn, vom Schwenkgrill bis zum Riesenrad – beschicken und deutschlandweit für Vergnügen sorgen. Er vereint mehr als 90 Prozent der ca. 5.000 Beschicker von Volksfesten und Weihnachtsmärkten unter seinem Dach.


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